Vaterschaftsnachweis

Allgemeines

  • Bei strittiger Vaterschaft können anhand der DNA-Merkmale die Verwandtschaftsverhältnisse eindeutig geklärt werden (99,8% Trefferquote).
  • Die Frauenklinik führt den Vaterschaftstest bei Begehren aus. Idealerweise sollte die Thematik um den Vaterschaftsnachweis bereits in der Schwangerschaft angesprochen werden, damit bei der Geburt die notwendigen Unterlagen mitgebracht werden. 
  • Es gibt den nicht-invasiven vorgeburtlichen Vaterschaftstest, den man während der Schwangerschaft bereits machen kann. Diesen führt jedoch nur Genetica AG Zürich durch. Interessierte Paare dürfen sich entweder direkt bei Genetica oder im Ambulatorium für Schwangere melden.

  • Andererseits gibt es den Vater- / Mutterschaftstest mittels DNA-Analyse. Ebenfalls können die Eltern diesen Test jederzeit nach der Geburt direkt bei Genetica AG Zürich oder auch am Institut für Rechtsmedizin Zürich machen.

  • Wir führen im Gebärsaal jeweils nur die Probe der Mutter und des Neugeborenen durch. Wir schicken diese Proben danach an das Institut für Rechtsmedizin Zürich. Der Vater wird dann nach Prüfung der Proben direkt vom Institut für Rechtsmedizin Zürich aufgeboten um seine Probe vor Ort abgeben zu können. Die Proben werden jeweils 1 Jahr aufbewahrt.


Vorgehensweise

  • Der Vaterschaftstest muss nach der Geburt in der Gebärabteilung erfolgen.
  • Sollte dies nicht möglich sein, wendet sich die Frau/das Paar an ihren Hausarzt oder direkt an das Institut für Rechtsmedizin in Zürich (Tel. 044 635 56 47), damit die nötigen Schritte eingeleitet werden können.
  • Das Einverständnis der Mutter muss vorliegen, sonst wird aus rechtlichen Gründen der Auftrag nicht entgegen genommen.
  • Das Set befindet sich im Gebärsaal und die Broschüren werden von den Hebammen an interessierte Eltern abgegeben.
  • Zwei Wangenabstriche nach Vorgabe des Rechtsmedizinischen Institutes von der Mutter und 2-3 ml Nabelschnurblut vom Kind abnehmen. Für das Nabelschnurblut kann die EDTA-Monovette des LUKS verwendet werden.
  • Das "Protokoll über die Entnahme von Wangenschleimhautabstrichen zur Abstammungsabklärung" muss vollständig ausgefüllt und von der Mutter zwingend unterschrieben werden. Ebenfalls muss auf dieses Formular ein Foto von der Mutter und vom Neugeborenen geklebt werden.
  • Cave: Amtlicher Ausweis der Frau und ggf. des vermuteten Vaters überprüfen

Kosten:

  • Nicht-invasiver vorgeburtlicher Vaterschaftstest: insgesamt CHF 1600.-
  • Vater- / Mutterschaftstest mittels DNA-Analyse: CHF 300.- pro Probe + CHF 297.- für das rechtsgültige Gutachten + MwSt = CHF 1290.-

Abrechnen:

Der Aufwand des LUKS für die Entnahme muss abgerechnet werden. Es muss bei der Patientenanmeldung einen ambulanten Fall eröffnet werden. Diesen Fall zusätzlich aufmachen und am Telefon angeben, dass er für einen freiwilligen Vaterschaftsnachweis benötigt wird. Diese ambulante Fallnummer wird aufs Auftragsformular geschrieben, das Formular kopiert und an die ambulante Abrechnung weitergeleitet. Es muss im System nicht mehr erfasst oder abgerechnet werden.

Im Set enthalten:

  • Infoblatt "Probeentnahme extern"
  • Checkliste Identitätsprüfung und Entnahmeprotokoll für evt. Abstammungsabklärung
  • Protokoll über die Entnahme von Wangenschleimhautabstrichen zu Abstammungsabklärung
  • Information zur Abstammungsabklärung
  • Broschüre "Vaterschaftsnachweis durch DNA-Analyse: rechtsverbindlich, sicher, schnell
  • Entnahmeset Wangenschleimhautabstriche
  • Transportröhrchen für Blutentnahmeröhrchen Nabelschnurblut
  • Retourencouvert ad Institut für Rechtsmedizin Zürich

Versand

Versand unter der Woche mit A-Post (letzte Gelegenheit 17:00 Uhr, Empfang FKL).
Am Wochenende und abends wird das EDTA-Röhrchen des Kindes im Kühlschrank aufbewahrt und am folgenden Werktag verschickt.

CAVE: Die Wattestäbchen der Mutter und evt. Vaters dürfen nicht im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Autor: C. Diebold
Autorisiert: V. Uerlings
Version: 13.04.2021
Gültig bis: 31.12.2024