Tätigkeitsbeschreibung 8A

Inhaltsverzeichnis

Der 8A ist primär der Oberarzt des gynäkologischen Ambulatoriums und hat folgende Aufgaben:

  • Assistenz oder ggf. Operation der geplanten Kaiserschnitte Montag, Mittwoch und Freitag vormittags.
  • 7.50 Uhr Huddle im gynäkologischen Ambulatorium
  • Der 8A trägt den Sucher 7575 und kann darüber erreicht werden
  • Supervision und Ansprechpartner der gynäkologischen Sprechstunden der Assistenzärzt*innen (1A). CCH: Kommentar: Die Hierarchien müssen entsprechend eingehalten werden. Entsprechend werden die 1 A Rotations-AA informiert und instruiert. Nur im absoluten Notfall kann direkt SVE/ AST oder die 8O direkt hinzugezogen werden. Der 8A fungiert nicht als OA für das Schwangeren-Ambi.
  • Supervision und Ansprechpartner für die Nofall-Assistenzärzt*in (10) bei gynäkologischen Fragestellungen. Analoges Vorgehen zu 1A/ Einhalten der Hierarchien.
  • Alle Berichte von 1A und 10 (gynäkologisch) werden dem 8A zur Korrektur und zum elektronischen Visum zugesandt.
  • Ansprechpartner für die MPAs im gynäkologischen Ambulatorium bei Fragen zu Planung von Kontrollen oder Notfallkontrollen im Tagesbetrieb.
  • Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag Sprechstunde (siehe Plan unten). Die Patientinnen werden beim 8A locker eingeschrieben, das heisst mindestens 30 Minuten Pause nach jeder Konsultation. Eine Konsultation ist auf 30 bzw. 45 min (Erstvorstellung) begrenzt. Die MPAs müssen entsprechend instruiert werden.
  • Hausinterne Konsile werden beim 8A eingeschrieben, da dort eine fachärztliche Beurteilung gewünscht ist. Sollte kein Slot mehr frei sein, dann sind sie beim 1A oder 10 zu planen und der 8A wird hinzugezogen.
  • Mittwoch nachmittags darf der 8A im AOZ geplant werden. Dennoch ist er auch am Mittwoch Nachmittag Ansprechpartner für 1A und 1O.
  • Sollten Montag oder Freitag gynäkologische Operationen im AOZ sein, kann auch hierfür der 8A geplant werden.
  • Notfallfalloperationen: Dringende Notfalloperationen, z.B. Curettagen wegen starker Blutung oder EUGs können durch den 8A in Absprache mit den anderen operativ tätigen Oberärzt*innen durchgeführt werden.

Autor: Anton Fiedler
Autorisiert: Christine Brambs
Version: 10.03.2023