Chirurgische Interdisziplinarität.

Verfahrensanweisung präoperative Information resp. interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Gefässchirurgie, Viszeralchirurgie und Urologie seitens der Gynäkologie.

Um eine bestmögliche Patientensicherheit und Versorgungsqualität zu erzielen werden folgende Verfahren bei der interdisziplinären Zusammenarbeit festgelegt. Die Beteiligten Fachdisziplinen entscheiden dabei selbst, ob sie die Patientin präoperativ konsiliarisch beurteilen wollen. In jedem Fall müssen die beteiligten Operateure festgelegt sein und erarbeiten ein strategisch-operatives Konzept.

  1. Präoperative Information der Gefässchirurgie bei Tumoroperationen mit Verdacht auf Gefässinfiltration in der Bildgebung und/oder Beckenwandrezidiven nach Strahlentherapie sowie bei Operationen mit neu diagnostizierten Thrombosen im Bereich der Becken- oder Beinvenen.
  2. Präoperative Information an die Urologie bei bekannter Harnstauungsniere, Verdacht auf Blaseninfiltration und/oder stummer Niere. Dies betrifft insbesondere Patientinnen mit ausgedehnter Endometriose und gynäkologischen Malignomen. Fisteloperationen zur Behebung vesikovaginaler Fisteln werden interdisziplinär besprochen und das Procedere festgelegt.
  3. Präoperative Information der Viszeralchirurgie bei Symptomatik seitens des Gastrointestinaltraktes, Verdacht auf Infiltration des Darmes in der Bildgebung und/oder Hämatochezie. Dies betrifft insbesondere Patientinnen mit ausgedehnter Endometriose und gynäkologischen Malignomen. Hinsichtlich der interdisziplinären Zusammenarbeit bei Patientinnen mit Ovarialkarzinomen bestehen zusätzliche Vereinbarungen (s. Weisung). Fisteloperationen zur Behebung rektovaginaler Fisteln werden interdisziplinär besprochen und das Procedere festgelegt.

Autor: A. Günthert
Version: 04.04.2017
Gültig bis: 31.12.2018