OP-Regeln

  1. Täglich findet der OP-Rapport um 14.30 Uhr im Rapportzimmer 186, 1. OG NFKL, statt
    Grundsätzlich sollen alle, die am massgeblichen Tag für die Operationen zuständig sind, anwesend sein (in der Regel der Folgetag). Die Assistenten der Gynäkologie müssen über alle Patientinnen informiert sein, die Dossiers müssen vorbereitet sein.
    Der OP-Rapport hat Vorrang vor anderen Aktivitäten und Abwesenheit ist für Verantwortliche nur in Ausnahmefällen gestattet. Bei Abwesenheit muss die Funktion, z. B. Patientinnenvorstellung, aktiv delegiert werden.
    Freitags kann der OP-Rapport im kleinen Kreis stattfinden, sofern montags ein reduziertes Programm vorliegt.
  2. Die Verantwortung des OP-Rapports liegt primär bei dem Chefarzt oder genanntem VertreterAm Montagmorgen wird ein Wochenplan der zuständigen Oberärzte und Assistenten der Gynäkologie von der Patientinnendisposition bereit gestellt und im Anschluss an den Morgen-Rapport die Einteilung der OP-Rapport-Verantwortlichen für die laufende Woche übernommen. Dieser Plan wird im Raum 0104 Tagesklinik sichtbar angebracht.
  3. Der OP-Rapport-Verantwortliche und der OP-Tagesverantwortliche wird auf dem Tagesprogramm vermerkt. Änderungen im Programm inklusive Notfälle oder erhebliche Abweichungen von der Operationszeit müssen dem Tagesverantwortlichen mitgeteilt werden.Der OP-Tagesverantwortliche oder dessen StV  informiert die Schnittstellen, falls Patientinnen abgesagt/verschoben werden. Sollte der OP-Rapport-verantwortliche sehen, dass er nicht an den Rapport gehen kann, ist er verpflichtet, 10 Minuten vorher eine Vertretung zu bestimmen.
  4. Alle Operateure und Assistenten sind um 8:00 Uhr gewaschen im Saal, jeweils ein Mitglied des Operationsteams hilft bereits bei der Lagerung.
  5. Die Operation beginnt für die Gynäkologie mit der Lagerung und endet mit der Umlagerung der Patientin ins Bett mit anschliessendem Diktat der Operation. Bei Abschluss der Operation hilft ein Mitglied des Teams bis die Patientin wieder im Bett liegt, es sei denn es kann nach Rücksprache mit Anästhesie und Lagerungspfleger auf unsere Hilfe verzichtet werden.
  6. Time-Out: Alle Operateure, beteiligtes OP-Personal und Anästhesie-Pflege/Anästhesie beteiligen sich am Time-Out. Niemand arbeitet weiter dabei, es redet nur der Time-Out-Verantwortliche (meist Anästhesie). Wird das Time-Out nicht ordentlich durchgeführt, muss es wiederholt werden.
  7. Es werden bei Operationen die definierten Standards des Hauses laut Blaubuch eingehalten (soweit vorhanden), fehlt die operative Einweisung in Standards oder bestehen Unklarheiten ist unbedingt mit dem OP-Tagesverantwortlichen oder dem Chefarzt Rücksprache zu halten.
  8. Bei allgemein versicherten Patientinnen operieren primär Assistenten unter Anweisung von Oberärzten, mit Ausnahme von Karzinompatienten oder sonstigem nachvollziehbarem Risiko.
  9. OP-Anmeldungen werden vom Chefarzt oder Vertreter visiert und sind erst dann für das RAP definitiv. Die Planung ist teilweise mit einer gewissen Flexibilität verbunden, Karzinompatientinnen dürfen z. B. keine lange Wartezeit haben und haben im Zweifelsfall gegenüber bereits geplanten Eingriffen Vorrang. Auf jeder OP-Anmeldung muss der richtige Arzt notiert werden, welcher die Patientin für diese OP angemeldet hat. Auch muss dieser Arzt beim RAP hinterlegt werden. Die Patientendispo. soll jeweils prüfen, ob der hinterlegte Arzt auch stimmt. Steht kein Zuweiser darauf, dann muss von der Patientendispo nachgefragt werden. Dies sollte auch bei der elektronischen OP-Anmeldung berücksichtigt werden.
  10. Im RAP sind von der Bettendispo bei halbprivat oder privat versicherten Patientinnen die Kürzel HP oder PP zu vermerken, um den Versicherungsstatus frühzeitig bei der Planung zu berücksichtigen.
  11. Sind Studenten bei der Operation anwesend, dann wird diesen genau erklärt, was die Indikation zur OP ist und wie diese durchzuführen ist.

Autor: A,. Günthert
Autorisation: A. Günthert
Version: 21.05.2015
Gültigkeit: 31.12.2016